Der Zuchtwart ist ein Kontrollorgan in Form einer zertifizierten und lizensierten Person, die für die Zuchtverbände die organisierte Zucht, das Zuchtgeschehen, die Züchter sowie Zuchtgemeinschaften und ihre Zuchtstätten, Zuchttiere und Nachzuchten kontrolliert, überprüft und beaufsichtigt. Der Zuchtwart ist für die Einhaltung und korrekte Umsetzung der Zuchtordnung und Zuchtbestimmungen zuständig.
Schaut man sich die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) im Hinblick auf die Aufgaben des Zuchtwartes an, so ist dieser für folgende Themen verantwortlich:
Dabei stehen sie in der Pflicht, die Vorgaben der Fédération Cynologique Internationale (FCI), des VDH und der darin organisierten Zuchtverbände und Zuchtvereine (in diesem Fall der DCK) umzusetzen, sowie die Einhaltung der Vorschriften durch die Züchter und Zuchtstätten zu beobachten.
Eine ganz wesentliche Aufgabe bei der Rassehundezucht kommt ihnen dabei bei der Überprüfung und Zulassung der Zuchttiere, sowie Nachzuchten inklusive Wurfabnahme zu. Wird ein Wurf neugeborener Rassehundewelpen durch den Züchter beim Rassehunde Zuchtverein gemeldet, so wird der zuständige Zuchtwart frühestens mit 8 Wochen der Welpen, die Wurfabnahme durchführen und mittels eines Abnahmeprotokolls schriftlich festhalten.
Das Abnahmeprotokoll enthält alle Angaben, die für die Ausfertigung der Ahnentafeln nötig sind. Ferner wird die Zuchtstätte in ihrer Gesamtheit beäugt und beschrieben. Im Hinblick auf die Zuchttiere, also Mutterhündin und Welpen der Nachzucht, macht sich der Zuchtwart ein detailliertes Bild über Gesundheits- und Allgemeinzustand sowie dem Verhalten.
Sind bei Hunden Auffälligkeiten zu verzeichnen, so werden diese protokolliert. Weiter wird überprüft, ob alle Welpen ordnungsgemäß unverwechselbar gekennzeichnet sind (Micro-Chip) und die durch die ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfohlenen Impfungen erhalten haben. Welche Impfungen dies sind, können der Homepage der StikoVet entnommen werden.
Ist man selber in der Funktion als Züchter tätig und meldet eine Nachzucht, darf man selbstverständlich nicht den eigenen Wurf abnehmen, sondern nur durch einen weiteren Zuchtwart die Abnahme der Nachkommen durchführen lassen. Alles in allem also ein sehr verantwortungsvoller Aufgabenbereich, dessen Berufung man sich verdienen und durch entsprechende Voraussetzungen erfüllen muss.
Die Kriterien die hierfür zu erfüllen und durch den Rassehunde Zuchtverein mittels einer Prüfung festzustellen sind, sind:
Diese Ausbildung habe im April 2024 abgeschlossen und freue mich über meine neuen Aufgaben!
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